Bayern wird keine Cannabis-Modellprojekte zulassen
Markus Söder äußerte am Dienstag seine Bedenken hinsichtlich der geplanten Legalisierung von Cannabis und befürchtete, dass dies zu einem kompletten geistigen Stillstand führen würde. Klaus Holetschek ging noch weiter und drückte sich unmissverständlich aus.
Nach einer Kabinettssitzung am Dienstagmittag wollte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) zum Thema Cannabis keine Stellung beziehen. Allerdings konnte er sich eine Äußerung nicht verkneifen: „Das wird ins völlige geistige Nirwana führen – dieser Vorschlag mit Drogenclubs“, so Söder. Seiner Ansicht nach handelt es sich um eine der schlechtesten Vorbereitungen für ein Gesetz, wenn Drogen erlaubt werden, aber Süßigkeiten oder Milchprodukte verboten bleiben. Für die Bayerische Staatsregierung hat Milch daher Vorrang vor Marihuana.
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek teilt die Bedenken zur Legalisierung von Cannabis. Er bezeichnete das geplante Gesetz als großen Fehler und sieht den Jugendschutz gefährdet. Die geplanten Modellprojekte von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) lehnt Bayern ab und setzt alles daran, diese zu verhindern. Holetschek argumentiert, dass Modellregionen mit Europa- und Völkerrecht unvereinbar seien und nur dann sinnvoll sein könnten, wenn sie zu wissenschaftlichen oder medizinischen Zwecken genutzt werden.
Besonders besorgt zeigt sich der Gesundheitsminister über die Tatsache, dass Cannabis auch Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren zur Verfügung gestellt werden soll. Da das Gehirn erst mit 25 Jahren vollständig ausgereift sei, bestehe ein erhöhtes Risiko für psychische Erkrankungen wie Psychosen.
Die Legalisierung von Cannabis in Deutschland ist durch ein Zwei-Säulen-Modell geplant. Die erste Säule soll eine schnelle Möglichkeit bieten, sich legal mit Cannabis zu versorgen. Zu diesem Zweck sollen Cannabis Social Clubs mit höchstens 500 Mitgliedern gegründet werden, die Cannabis zum Eigenkonsum anbauen dürfen. Jedes Mitglied kann monatlich bis zu 50 Gramm erwerben, außer für unter 21-Jährige, deren monatliche Obergrenze bei 30 Gramm liegt. Erlaubt ist der Besitz von bis zu 25 Gramm, die auch in der Öffentlichkeit mitgeführt werden dürfen. Beim Eigenanbau sind bis zu sieben Samen oder fünf Stecklinge pro Person erlaubt, jedoch dürfen nur drei weibliche Pflanzen pro Person angebaut werden. Für unter 18-Jährige ändert sich nichts.
Der Konsum von Cannabis ist in der Nähe von Schulen oder Kindergärten in der Öffentlichkeit verboten. In Fußgängerzonen darf bis 20 Uhr nicht gekifft werden. Minderjährige, die mit Cannabis erwischt werden, müssen an Interventions- und Präventionsprogrammen teilnehmen. In der zweiten Säule sollen Modellvorhaben durchgeführt werden, um Erfahrungen zu sammeln und den Jugendschutz weiter zu verbessern.
Im Sommer dieses Jahres soll die Umsetzung der zweiten Säule des Zwei-Säulen-Modells zur Cannabis-Legalisierung beginnen. In einem regionalen Modellvorhaben sollen kommerzielle Lieferketten aufgebaut und der Anbau noch sicherer gestaltet werden. Die Modellversuche werden wissenschaftlich begleitet und sollen über einen Zeitraum von fünf Jahren laufen. Zwischenauswertungen sind dabei vorgesehen, um die Ergebnisse zu überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.